Rechtsprechung
   VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,51309
VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420 (https://dejure.org/2008,51309)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420 (https://dejure.org/2008,51309)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. September 2008 - AN 1 E 08.01420 (https://dejure.org/2008,51309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,51309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Besetzung eines Beförderungspostens; schlechteres Gesamturteil bei gleichem statusmäßigen Amt (Lehrer, BGr. A12)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420
    Bei der vorliegend auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen eingehenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruches (vgl. BVerwG vom 21.8.2003 - 2 C 14.02, ZBR 2004, 101) erweist sich die seitens des Antragsgegners getroffene Auswahlentscheidung als rechtmäßig und verletzt die Antragstellerin nicht in ihrem Recht auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung.
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420
    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob Verfahrensfehler begangen, der Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, a.a.O. und Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 -, DÖD 2001, 279).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420
    Hierfür sind grundsätzlich die aktuellen dienstlichen Beurteilungen heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - 2 C 16.02, DÖD 2003, 202 f.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420
    Dem Dienstherrn kommt bei der Eignungsbeurteilung für einen höherwertigen Dienstposten und zwar auch hinsichtlich der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen hierfür eine gerichtlich nicht nachprüfbare Beurteilungsermächtigung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, BayVBl 2003, 240; BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 WW 27.00 -, ZBR 2001, 31; BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2000 - 3 CE 00.1970 -).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420
    Zwar kann im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 18.4.2002, 2 C 19/01, BayVBl 2002, 675 = NVwZ-RR 2002, 620 f.), wonach Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung auch unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem sich gegebenenfalls anschließenden verwaltungsgerichtlichen "Konkurrentenstreit" geltend gemacht werden können, ausnahmsweise eine andere Betrachtungsweise angezeigt sein, wenn die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung im Auswahlverfahren offen zutage tritt und sie deshalb keine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen kann.
  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 27.00

    Versetzung eines Soldaten - Ordnungsgemäße Ausschreibung eines Dienstpostens -

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420
    Dem Dienstherrn kommt bei der Eignungsbeurteilung für einen höherwertigen Dienstposten und zwar auch hinsichtlich der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen hierfür eine gerichtlich nicht nachprüfbare Beurteilungsermächtigung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, BayVBl 2003, 240; BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 WW 27.00 -, ZBR 2001, 31; BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2000 - 3 CE 00.1970 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild;

    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420
    Dies setzt allerdings voraus, dass die dienstlichen Beurteilungen der Bewerber miteinander vergleichbar sind, d.h. die zu vergleichenden Beurteilungen dürfen weder von erheblich unterschiedlicher noch von gänzlich mangelnder Aktualität sein (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 23.8.1993, ZBR 1994/83 f = NVwZ-RR 1994/225 f; BayVGH, Beschluss vom 5.5.1994 - 3 CE 94.563; BayVGH, Beschluss vom 24.9.1996 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 24.01.2000 - 3 CE 99.2738
    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420
    Bei der Ermittlung des Bestgeeigneten ist grundsätzlich auf die Leistungsanforderungen des zu besetzenden Dienstpostens abzustellen, wobei der Dienstherr im Rahmen seines organisatorischen Ermessens bestimmt, welche besonderen Eignungsvoraussetzungen der künftige Dienstposteninhaber mitbringen muss und welchen Gesichtspunkten innerhalb von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung das größere Gewicht zukommen soll (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, z. B. Beschlüsse vom 21. August 2003 - 3 CE 03.1480 - vom 24. Januar 2000 - 3 CE 99.2738 - und vom 26. Juli 1997 - 3 CE 97.934 -).
  • VGH Bayern, 21.08.2003 - 3 CE 03.1480
    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420
    Bei der Ermittlung des Bestgeeigneten ist grundsätzlich auf die Leistungsanforderungen des zu besetzenden Dienstpostens abzustellen, wobei der Dienstherr im Rahmen seines organisatorischen Ermessens bestimmt, welche besonderen Eignungsvoraussetzungen der künftige Dienstposteninhaber mitbringen muss und welchen Gesichtspunkten innerhalb von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung das größere Gewicht zukommen soll (ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, z. B. Beschlüsse vom 21. August 2003 - 3 CE 03.1480 - vom 24. Januar 2000 - 3 CE 99.2738 - und vom 26. Juli 1997 - 3 CE 97.934 -).
  • VGH Bayern, 04.12.2000 - 3 CE 00.1970
    Auszug aus VG Ansbach, 03.09.2008 - AN 1 E 08.01420
    Dem Dienstherrn kommt bei der Eignungsbeurteilung für einen höherwertigen Dienstposten und zwar auch hinsichtlich der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen hierfür eine gerichtlich nicht nachprüfbare Beurteilungsermächtigung zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, BayVBl 2003, 240; BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 WW 27.00 -, ZBR 2001, 31; BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2000 - 3 CE 00.1970 -).
  • VGH Bayern, 10.01.1995 - 3 CE 94.3316
  • VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622

    Fortsetzungsfeststellungsklage; kein Feststellungsinteresse gegeben;

    Mit Beschluss vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) lehnte die Kammer den Antrag gemäß § 123 VwGO ab.

    Zur Begründung verwies die Regierung von ... zunächst im Wesentlichen auf die Begründung des Widerspruchsbescheides vom 19. März 2009 sowie auf die im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ergangenen Beschlüsse der Kammer vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616).

    Vorliegend ist die Auswahlentscheidung der Regierung von ... als solche jedoch zunächst im Eilverfahren durch die erkennende Kammer - mit Beschluss vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) - sowie auf die Beschwerde der Klägerin hin durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - mit Beschluss vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616) - als objektiv rechtmäßig gewertet worden.

    Wie von der Kammer im rechtskräftig abgeschlossenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt (vgl. Beschluss vom 3.9.2008 (AN 1 E 08.01420) und durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12.3.2009 (3 CE 08.2616) bestätigt, ergeben sich auch bei einer umfassenden Überprüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte die Klägerin, insbesondere durch eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts oder eine ohne hinreichende Berücksichtigung ihrer Tätigkeit an nichtsstaatlichen Bildungseinrichtungen rechtsfehlerhaft erstellte Beurteilung zielgerichtet um ihren Bewerbungsverfahrensanspruch gebracht hat.

    Im Übrigen wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen analog § 117 Abs. 5 VwGO auf die den Beteiligten bekannten Gründe der oben genannten Beschlüsse der Kammer vom 3. September 2008 (AN 1 E 08.01420) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2009 (3 CE 08.2616) Bezug genommen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht